Der Flugbetrieb mit Drohnen ist nur bei geeigneten Wetterverhältnissen möglich. Bei starkem Regen und Windstärken über 8m/s
kann nicht geflogen werden.
Haftpflichtversicherung ist vorhanden.
Flugberechtigung der zuständigen Behörde ist vorhanden.
Der Betrieb über Menschenansammlungen oder feuer- bzw. explosionsgefährdeten Industrieanlagen ist nur mit einer zusätzlichen Bewilligung der Austro Control erlaubt. (Vorlaufzeit)