Hinweise zu Flugdrohnen

  • Der Flugbetrieb mit Drohnen ist nur bei geeigneten Wetterverhältnissen möglich. Bei starkem Regen und Windstärken über 8m/s kann nicht geflogen werden. 
  • Haftpflichtversicherung ist vorhanden.
  • Flugberechtigung der zuständigen Behörde ist vorhanden.
  • Der Betrieb über Menschenansammlungen oder feuer- bzw. explosionsgefährdeten Industrieanlagen ist nur mit einer zusätzlichen Bewilligung der Austro Control erlaubt. (Vorlaufzeit)